Die AAOS (American Academy of Orthopedic Surgeons) hat für ihren Fachbereich fünf Maßnahmen aufgelistet, von denen nach der gegenwärtigen Studienlage in der Regel abzuraten ist:
- Der routinemäßige Ultraschall nach elektivem Hüft- oder Kniegelenkersatz zum Ausschluss einer tiefen Beinvenenthrombose. Bei unverändertem klinischem Status des Patienten zeigt diese Untersuchung keinen Nutzen im Hinblick auf Symptome und auch keine Relevanz für die Therapieentscheidung.
- Die Gelenklavage bei symptomatischer Kniegelenkarthrose. Diese führt zu keinerlei Verbesserung im Hinblick auf Schmerzen, Funktion, Steifheit, Druckschmerzhaftigkeit oder Schwellung.
- Die sogenannten Chondroprotektiva Glukosamin und Chondroitinsulfat. Diese haben bei der Arthrose des Kniegelenks keinerlei Nutzen.
- Keileinlagen oder auch neutrale Einlagen. Diese haben keinerlei Effekt auf Schmerzen oder funktionelle Ergebnisse bei Kniegelenkarthrose.
- Das postoperative Anlegen eines Gipsverbandes nach Karpaltunnelsyndrom-Op. Der Verband trägt weder zu einer Verbesserung der Gebrauchsfähigkeit der Hand bei, noch schützt er vor Komplikationen. Auch die Patientenzufriedenheit konnte in Studien in der Regel nicht verbessert werden. Dagegen erhöht sich das Risiko für Adhäsionen und Bewegungseinschränkungen.bei Gonarthrose
Als orthopädische Chirurgen sollte es die Pflicht gegenüber den Patienten sein, ihnen Beweglichkeit zu gewährleisten und durch evidenzbasierte, hochqualifizierte Maßnahmen Lebensqualität zu erhalten. Die Teilnahme an der „Choosing Wisely®“-Kampagne sei eine wichtige Hilfestellung für den Dialog mit dem Patienten. Zu dessen optimaler Versorgung gehöre es auch, Untersuchungen oder therapeutische Maßnahmen zu identifizieren, für die sich wenig oder gar kein Nutzen zeigen lasse.
Neben der AAOS haben bereits zahlreiche weitere US-Fachgesellschaften entsprechende Fünf-Punkte-Listen für ihre Fachbereiche vorgelegt.