Arthroskopische Eingriffe am Knie
gelten als minimal invasiv. Deswegen müssen sie aber noch lange nicht
mit einer minimalen Komplikationsrate einhergehen, wie eine US-Studie
zeigt.
Gegenüber jenen in früheren
Studien nehmen sich die Komplikationsraten in aktuellen Untersuchungen
zu arthroskopischen Eingriffen am Knie durchweg höher aus. Eine
Erklärung dafür lautet, dass viele komplizierte Operationen, früher
offen vorgenommen, nun minimal invasiv erledigt würden.93.000 Eingriffe untersucht.
Auf
ähnliche Weise rechtfertigt eine Studiengruppe um den Sportmediziner
Christopher Harner vom University of Pittsburgh Medical Center ihre aus
Daten des American Board of Orthopaedic Surgery auf 4,7% errechnete Rate
von Zwischenfällen und Folgekomplikationen nach Knieeingriffen per
Arthroskop. Fast 93.000 solcher Eingriffe aus den Jahren 2003 bis 2009
gingen in die Analyse ein. Damit verknüpft waren rund 4300
Komplikationen.
Je nach Art des
Eingriffs schwankten die Quoten.
Rekonstruktionen des hinteren Kreuzbandes führten in jedem fünften Fall
(20,1%) zu Schwierigkeiten, gefolgt von Rekonstruktionen des vorderen
Kreuzbandes (9,0%). Meniskusreparaturen waren mit einer
Komplikationsrate von 7,6%, Chondroplastiken mit einer Quote von 3,6%
und Meniskektomien mit einem Anteil von 2,8% behaftet.
Infekte sind häufigste Einzelkomplikation
Chirurgische
Komplikationen traten mit einer absoluten Rate von 3,7% – entsprechend
einem relativen Anteil von knapp 80% aller Komplikationen – am
häufigsten auf. Hierzu zählten unter anderem Blutungen, Frakturen,
Implantatversagen, Infektionen und Ischämien. Nur 0,77% der Eingriffe wurden
von medizinischen Problemen begleitet, z.B. zerebrovaskuläre
Zwischenfälle, Herzinfarkte, Pneumonien oder Nierenversagen. Lungenembolie fanden sich in 0,11% der Operierten. Die häufigste
Einzelkomplikation waren Infektionen (0,84%).
Eine
Kniearthroskopie ist demnach ein Eingriff, über dessen Risiken aufgeklärt werden muss.
Anzumerken ist freilich, dass die operierenden Ärzte in dieser Studie
noch keine Fachärzte waren, obzwar sie unmittelbar vor der
Abschlussprüfung standen. Außerdem reichte die Zeitspanne, in der
Komplikationen registriert wurden, von 30 bis 210 Tagen. Üblicherweise
endet die Frist, innerhalb deren Komplikationen auf einen chirurgischen
Eingriff bezogen werden, 30 Tage nach der Operation.